Wofür haftet der gesetzliche Betreuer?

Überblick zu Haftungsfragen im Betreuungsalltag

Seminarnummer
S-201-0511-2069

Termin/e
11.05.2012
9:30-17:00 Uhr

Gebühr
158 Euro
128 Euro

 

Veranstaltungsort
VIA Verbund gGmbH
Schönhauser Allee 175

10119 Berlin

Wofür haftet der gesetzliche Betreuer?

Auch gesetzliche Betreuer haften grundsätzlich für den Fall, dass Sie durch ihre Tätigkeit bzw.  durch Unterlassen notwendiger Handlungen dem Betreuten bzw. anderen Personen einen Schaden zufügen. Im Seminar werden anhand der Aufgaben des gesetzlichen Betreuers verschiedene mögliche Haftungstatbestände aufgezeigt und an aktuellen Gerichtsurteilen erläutert. Gleichzeitig werden Handlungsalternativen für MitarbeiterInnen in Betreuungseinrichtungen aufgezeigt, um im Interesse der Betreuten handeln zu können.

1. Grundlagen des Haftungsrechts im Rahmen einer Betreuung


• Straf- und zivilrechtliche Haftung des gesetzlichen Betreuers
• Geltendmachung von Haftungsansprüchen
• Möglichkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

2. Haftung im Bereich der allgemeinen Aufgaben des Betreuers, u.a.:

• Grundsatz der persönlichen Betreuung, Umfang der Betreuung
• Besprechung wichtiger Angelegenheiten mit dem Betreuten, Rolle des Willens des Betreuten
• Berichts- und Rechenschaftspflichten des Betreuers, Kontrolle des Gerichts

3. Haftung im Bereich der Aufgabenkreise einer Betreuung, u.a.:

• im Bereich der Vermögens- und Gesundheitssorge
• im Umgang mit Ämtern und Behörden
• für Verletzung der Aufsichtspflicht

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Dozent/-in

Dr. Thomas Auerbach
Freiberuicher Dozent für Recht in sozialen Einrichtungen; Lehrbeauftragter an der
Fachhochschule Potsdam, Abt. Sozialwesen

 

Methoden
Vortrag, Diskussion

 

Unterlagen
Handout