Wofür haftet der gesetzliche Betreuer?
Überblick zu Haftungsfragen im Betreuungsalltag
Seminarnummer
S-201-0511-2069
Termin/e
11.05.2012
9:30-17:00 Uhr
Gebühr
158 Euro
128 Euro
Veranstaltungsort
VIA Verbund gGmbH
Schönhauser Allee 175
10119 Berlin
Wofür haftet der gesetzliche Betreuer?
Auch gesetzliche Betreuer haften grundsätzlich für den Fall, dass Sie durch ihre Tätigkeit bzw. durch Unterlassen notwendiger Handlungen dem Betreuten bzw. anderen Personen einen Schaden zufügen. Im Seminar werden anhand der Aufgaben des gesetzlichen Betreuers verschiedene mögliche Haftungstatbestände aufgezeigt und an aktuellen Gerichtsurteilen erläutert. Gleichzeitig werden Handlungsalternativen für MitarbeiterInnen in Betreuungseinrichtungen aufgezeigt, um im Interesse der Betreuten handeln zu können.
1. Grundlagen des Haftungsrechts im Rahmen einer Betreuung
• Straf- und zivilrechtliche Haftung des gesetzlichen Betreuers
• Geltendmachung von Haftungsansprüchen
• Möglichkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers
2. Haftung im Bereich der allgemeinen Aufgaben des Betreuers, u.a.:
• Grundsatz der persönlichen Betreuung, Umfang der Betreuung
• Besprechung wichtiger Angelegenheiten mit dem Betreuten, Rolle des Willens des Betreuten
• Berichts- und Rechenschaftspflichten des Betreuers, Kontrolle des Gerichts
3. Haftung im Bereich der Aufgabenkreise einer Betreuung, u.a.:
• im Bereich der Vermögens- und Gesundheitssorge
• im Umgang mit Ämtern und Behörden
• für Verletzung der Aufsichtspflicht
Dozent/-in

Dr. Thomas Auerbach
Freiberuicher Dozent für Recht in sozialen Einrichtungen; Lehrbeauftragter an der
Fachhochschule Potsdam, Abt. Sozialwesen
Methoden
Vortrag, Diskussion
Unterlagen
Handout




